Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen
Firma
Name + Zusatz "GmbH"
- Vertretungsregelung
- Sitz
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR)
- Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat
- Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage)
- Mehrheitserfordernisse/Organisation der Gesellschafterversammlung
- zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- Zustimmung bei Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte
- Regelungen beim Ausscheiden/Kündigung/Einziehung/Abfindung und ihre Berechnung
- Ggf. Befristung der Gesellschaft Befreiung von § 181 BGB (bei Einmann-GmbH zwingend!)
- Nebenleistungspflichten der Gesellschafter (z. B. Leistungen an die GmbH über die Einlage hinaus, v. a. Dienstleistungen, Unterlassungen, Sachwerte)
- Wettbewerbsverbote
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