Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke | 0085 | 0235 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | |
Geschäftsbauten | 0090 | 0240 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
So kontieren Sie richtig!
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens bzw. eines bebauten Grundstücks. Beim Erwerb beispielsweise eines Geschäftsbaus erfolgt die Buchung anteilig je auf die Konten "Geschäftsbauten" 0090 (SKR 03) bzw. 0240 (SKR 04) sowie "Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke" 0085 (SKR 03) bzw. 0235 (SKR 04) .
Die Gegenbuchung erfolgt entweder auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04) bzw. auf das entsprechende Kreditorenkonto.
Buchungssatz:
Geschäftsbauten |
an Bank/Kreditoren |
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