Mit einer Gutschrift kann wie mit einer Rechnung im normalen Geschäftsverkehr abgerechnet werden. Dieser Beitrag informiert darüber, wann eine "echte" Gutschrift als Rechnungsersatz vorliegt, welche Voraussetzungen eine Gutschrift erfüllen muss, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich aus unrichtigen Gutschriften ergeben und wie die korrekte Buchung aussieht.
§ 13b, § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 6, § 14a Abs. 5 und Abs. 6, § 14c, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 25a Abs. 1 und Abs. 3 UStG
Abschn. 13b.14 Abs. 1, Abschn. 14.3, Abschn. 14.11 Abs. 1 und Abs. 2, Abschn. 14c.1 Abs. 5 und Abs. 19, Abschn. 14c.2 Abs. 2, Abschn. 15.2 Abs. 1, Abschn. 15.2a Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 9 UStAE
BMF, Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004 (Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020)
EuGH, Urteil v. 15.7.2010, C-368/09
BFH, Urteil v. 19.5.1993, V R 110/88
BFH, Urteil v. 23.4.1999, V R 13/92
BFH, Urteil v. 21.10.1999, V R 94/98
BFH, Urteil v. 16.3.2017, V R 27/16 (nv)
BFH, Urteil v. 21.6.2018, V R 28/16
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