Preisnachlass an den Kunden durch den Agenten – ohne Mitwirkung des Auftraggebers
Agent A vertreibt auch Zubehör wie Nähseide und Knöpfe des Großhändlers G an verschiedene Textilhersteller. A verkauft im Auftrag und für Rechnung des G an T Knöpfe im Wert von 10.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 1.900 EUR). Die Provision des A beträgt wieder 5 %. A räumt dem Abnehmer T ohne Beteiligung des G einen Preisnachlass i. H. v. 200 EUR ein. G berechnet T 10.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 1.900 EUR). A erhält von G die volle Provision und erteilt T eine Gutschrift über 200 EUR. A, G und T sind Regelversteuerer.
Abrechnungsgrundlage für die Lieferung des G an T sind 10.000 EUR zzgl. USt.
G bucht die Lieferung an T:
Buchungsvorschlag Buchung Warenverkauf
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1400/1200 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
11.900 |
8200/4000 |
Erlöse |
10.000 |
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1770/3800 |
Umsatzsteuer |
1.900 |
A erhält von G die volle Provision; folgende Buchungen sind vorzunehmen:
Buchungsvorschlag Buchung Provisionsaufwand bei G
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4760/6770 |
Verkaufsprovisionen |
500 |
1600/3300 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
595 |
1570/1400 |
Abziehbare Vorsteuer |
95 |
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Buchungsvorschlag Buchung Provisionsertrag bei A
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1400/1200 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
595 |
8510/4560 |
Provisionsumsätze |
500 |
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1770/3800 |
Umsatzsteuer |
95 |
Der vom Agenten A eingeräumte Preisnachlass mindert weder das Entgelt der Lieferfirma noch die Provision des Agenten. Der Agent ist nicht berechtigt, dem Abnehmer eine Abrechnung über den Preisnachlass mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen, weil zwischen ihm und dem Abnehmer kein Leistungsaustausch stattfindet. Eine Minderung der Bemessungsgrundlage des G entfällt, da A kein an der Leistungskette beteiligter Unternehmer, sondern lediglich ein Vermittler ist.
A darf seine Umsatzsteuer nicht kürzen und bucht:
Buchungsvorschlag Buchung Preisnachlass bei A
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4700/6700 |
Kosten der Warenabgabe |
200 |
1600/3300 |
Verbindlichkeiten gegenüber T |
200 |