Die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) muss neben den Abschnitten "Gewinn oder Verlust" und "sonstiges Ergebnis" Folgendes zeigen:
(a) |
den Gewinn oder Verlust; |
(b) |
das sonstige Ergebnis insgesamt; |
(c) |
das Gesamtergebnis für die Periode, d. h. die Summe aus Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis. |
Legt ein Unternehmen eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung vor, so sieht es in der Gesamtergebnisrechnung von dem Abschnitt "Gewinn oder Verlust" ab.
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