Ein Unternehmen hat für einen einzelnen Vermögenswert (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, für den bzw. die während der Periode ein Wertminderungsaufwand erfasst oder aufgeholt wurde, Folgendes anzugeben:
a) |
die Ereignisse und Umstände, die zu der Erfassung oder Wertaufholung geführt haben, |
b) |
die Höhe des erfassten oder aufgeholten Wertminderungsaufwands, |
c) |
für einen einzelnen Vermögenswert:
|
d) |
für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit:
|
f) |
wenn der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:
|
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen