Ein Unternehmen hat Angaben zur Sensitivität gegenüber Änderungen der Risikovariablen aus unter IFRS 17 fallenden Verträgen vorzulegen. Zur Erfüllung dieser Vorschrift sind folgende Angaben erforderlich:
b) |
die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse verwendeten Methoden und zugrunde gelegten Annahmen; und |
c) |
die Änderungen der Methoden und Annahmen zur Erstellung der Sensitivitätsanalyse gegenüber der Vorperiode sowie die Gründe für diese Änderungen. |
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