FRC: Überprüfung des IFRS 17

Das britische Financial Reporting Council (FRC) hat eine Überprüfung der Angaben in den ersten Jahresberichten und -abschlüssen nach der Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge durchgeführt. Der am 5.9.2024 hierzu veröffentlichte Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung zusammen. Zuvor wurde bereits im November 2023 ein Bericht zu den Angaben in den Zwischenabschlüssen 2023 im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17 veröffentlicht.

Das FRC konkludiert, dass insgesamt die Qualität der Angaben zu IFRS 17, die von den untersuchten Unternehmen in den Jahresberichten und Abschlüssen gemacht wurden, gut war. In den untersuchten Jahresberichten und Jahresabschlüssen wurden zwar einige verbesserungswürdige Bereiche identifiziert. Viele der Probleme betrafen indes Bereiche, die von der FRC im Rahmen ihrer Routineprüfungen aufgegriffen werden, wie Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie alternative Leistungskennzahlen (APMs).

Das FRC ist sich bewusst, dass IFRS 17 ein neuer Rechnungslegungsstandard ist, der signifikante Auswirkungen auf den Versicherungssektor hat, und dass sich die Praxis im Laufe der Zeit weiterentwickeln und verbessern wird. Insgesamt wurden in den Zwischen- und Jahresendstichproben 17 Versicherungsunternehmen erfasst, die einen erheblichen Anteil der Versicherungsunternehmen darstellen, die in den Anwendungsbereich des FRC fallen. Das FRC hat hierbei nur die Angabepflichten gewürdigt, aber keine inhaltliche Würdigung, etwa im Hinblick auf die Angemessenheit von verwendeten Annahmen oder Verfahren vorgenommen. Der Bericht enthält auch Beispiele für gute Praktiken zu einzelnen Angabepflichten.

Wichtige Beobachtungen: Bereiche mit guten Praktiken

Das FRC hat einige Bereiche mit guten Praktiken identifiziert. Dazu gehören die umstellungsbezogenen Offenlegungen, die quantitativen Angaben zur erwarteten erfolgswirksamen Erfassung der vertraglichen Servicemarge sowie Angaben zu den Diskontierungssätzen und zu Risikoanpassungen. Im Bereich der Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit IFRS 17 war das FRC mit der Qualität der Offenlegung insgesamt zufrieden. Allerdings wurde in einigen Fällen Verbesserungspotenzial identifiziert, in denen die Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen formelhaft waren und wenig über die Wiederholung der Anforderungen des Standards hinausgingen. Ein Unternehmen in der Stichprobe lieferte Standardformulierungen in Bezug auf wesentliche Ermessensentscheidungen, ohne die Art der getroffenen Entscheidung zu erläutern. Es machte auch keine Angaben zu den potenziellen Auswirkungen auf den Buchwert der Versicherungsverbindlichkeiten derjenigen Sachverhalte, die als Quellen von Schätzungsunsicherheiten genannt wurden, wie die Angabe von Sensitivitäten bei Änderungen dieser Annahmen und Schätzungen.

Disaggregation und Verhältnismäßigkeit

Jahresberichte und Jahresabschlüsse sollten klar, prägnant und verständlich sein, was durch einen logischen Aufbau der Informationen und Konzentration auf die wichtigsten und wesentlichsten Bereiche unterstützt wird. Das FRC war daher erfreut, dass die meisten Unternehmen die Offenlegung unwesentlicher Informationen vermieden haben. Das FRC erwartet von den Unternehmen, dass sie den angemessenen Grad der Disaggregationsebene für die Offenlegung von Versicherungsverträgen prüfen, und wird diesen Aspekt bei Unternehmen aufgreifen, wenn nicht klar ist, ob die gewählte Ebene angemessen ist.

Verbesserungswürdige Bereiche

Das FRC erwartet, dass Unternehmen die Offenlegungsanforderungen nach IFRS 17 sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie sowohl das Offenlegungsziel und die spezifischen Anforderungen des Standards erfüllen. Das FRC hat eine Reihe von Bereichen identifiziert, wie die Angaben zu Finanzerträgen und -aufwendungen aus Versicherungen, Angaben zu Art und Umfang der Risiken aus Versicherungsrisiken sowie zur Disaggregation von Versicherungserträgen und -aufwendungen, bei denen die Angaben nicht immer den Anforderungen des Standards entsprachen.

Darüber hinaus bekräftigt das FRC seine bereits im Bericht zur Überprüfung von Zwischenabschlüssen gemachte Aussage, dass Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nützlicher sind, wenn sie unternehmensspezifisch sind. Standardformulierungen sollten ebenfalls vermieden werden.

Alternative Leistungskennzahlen (APMs)

Diesbezüglich hat das FRC festgestellt, dass die meisten der untersuchten Versicherungsunternehmen die Auswirkungen von IFRS 17 auf ihre alternativen Leistungskennzahlen klar erläutert haben. Allerdings hat sie auch eine Reihe von verbesserungswürdigen Bereichen identifiziert, die im Einklang mit den Ergebnissen von früheren thematischen Überprüfungen von APMs durch die FRC stehen, etwa zur Bezeichnung von APMs, deren (hervorgehobene) Darstellung in Berichten oder zur Notwendigkeit von quantitativen Überleitungen.

Das FRC hat auch beobachtet, dass viele der untersuchten Versicherungsunternehmen weiterhin Kennzahlen in ihrer verbalen Berichterstattung verwenden, wie verdiente oder gebuchte Brutto- oder Nettoprämien, die früher (d.h. unter Anwendung von IFRS 4) als Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurden. Hierzu stellt das FRC fest, dass, soweit solche Kennzahlen nach IFRS 17 keine IFRS GuV-Posten mehr sind, diese Beträge nunmehr die Definitionsmerkmale von APMs erfüllen und daher in den Anwendungsbereich der ESMA-Leitlinien zu den APMs fallen.

Hinweis: Zeitgleich hat das FRC einen Bericht zur Überprüfung zur Saldierung in IFRS-Abschlüssen veröffentlicht. Der Aspekt der Saldierung gehört zu den Top-Ten Feststellungen des FRC im Bereich der Berichterstattung.

Weitere Informationen:

FRC publishes thematic reviews into offsetting in the financial statements and IFRS 17 Insurance Contracts


Schlagworte zum Thema:  IFRS, Jahresabschluss, Berichterstattung