Die Leistung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11a EStG bucht der Arbeitgeber auf dem Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" (SKR 03: 4140, SKR 04: 6130).

 
Praxis-Beispiel

Inflationsausgleichsprämie anstelle von Weihnachtsgeld

Der bilanzierende Einzelunternehmer beschäftigt 5 Arbeitnehmer. Mit der Lohnabrechnung für den Dezember 2023 gewährt er diesen – anstatt eines freiwilligen Weihnachtsgeldes – eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie i. H. v. jeweils 1.500 EUR.

1. Erstellung der Lohnabrechnung Dezember 2023

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4140/6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 7.500 1755/3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 7.500
1755/3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 7.500 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 7.500

2. Auszahlung an die Arbeitnehmer

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 7.500 1200/1800 Bank 7.500

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