Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, sind[1]:

  • Auslandszulagen
  • pauschaler (steuerpflichtiger) Reisekostenersatz für die Auslandstätigkeit
  • Überstundenvergütungen im Ausland oder Inland
  • projektbezogene Erfolgsprämien
  • Sachzuwendungen im Ausland, z. B. die Gestellung einer Wohnung.

Hingegen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld unabhängig vom Auszahlungstermin nicht direkt (= zeitlich) zuordenbar.[2]

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