Ein Rückzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat, führt zur Aufhebung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine nachträgliche Steuerneutralität ermöglicht werden, wenn diese Angehörigen zurück nach Deutschland ziehen.

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