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Jagdverpachtung: Nun doch Durchschnittssatzbesteuerung?

Dr. Suse Martin
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Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der 6. EG-RL vorgelegt:

1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der 6. EG-RL vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen?

2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der 6. EG-RL?

Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt?

 

Normenkette

§ 2 Abs. 3 UStG , § 24 UStG , Art. 4 und 25 der 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Eine Gemeinde hatte u.a. Einnahmen aus der Jagdverpachtung. Sie meinte, diese unterlägen der Pauschalregelung des § 24 UStG. Das FA war der Auffassung, diese Jagdverpachtungen seien nicht zu den land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen i.S.d. § 24 UStG zu rechnen, sondern nach den allgemeinen Vorschriften mit dem Regelsteuersatz zu versteuern.

Das FG (EFG 2003, 1127) gab der Klage statt, weil die Jagdverpachtung nicht den Betrieb einer bloßen Vermögensverwaltung übersteige.

 

Entscheidung

Dass eine Gemeinde Verpächterin war, hielt der BFH für unerheblich; Tätigkeiten, die öffentlich-rechtliche Einrichtungen unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer – wie hier die entgeltliche Jagdverpachtung –, gehören nicht zu den Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt; § 2 Abs. 3 UStG hinderte deshalb die Besteuerung der Jagdverpachtung nicht.

Zweifelhaft war aber die gemeinschaftsrechtliche Abgleichung der im Leitsatz genannten Fragen. Der BFH setzte das Verfahren aus und ...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage an EuGH: Jagdverpachtung durch einen Pauschallandwirt Leitsatz (amtlich) Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt: 1. Dürfen oder müssen ...

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