Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen durch entgegengenommene Lieferungen oder in Anspruch genommene Dienstleistungen des Unternehmens, für die der Lieferant oder Dienstleister ein Zahlungsziel – ohne Barabwicklung – gewährt. Finden Barkäufe (ohne Zahlungsziele) statt, entstehen grundsätzlich keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
In einer separaten Kreditorenbuchhaltung (Nebenbuch) werden üblicherweise einzelne Lieferantenkonten geführt, deren Gesamtsaldo dann auf dem Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" erscheint. In der Regel werden zur Abstimmung der Kreditorenkonten punktuell Saldenbestätigungen der Lieferanten angefordert.
Alternativ reichen bei einer überschaubaren Anzahl von Lieferanten für die Darstellung der Verbindlichkeiten einige wenige Sachkonten innerhalb der eigentlichen Finanzbuchhaltung aus.
erledigt |
Arbeitsschritte |
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Werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Eröffnungsbilanz im laufenden Jahr ausgeglichen? Falls nicht, liegen ggf. doppelt erfasste Eingangsrechnungen vor. |
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Stimmen die erhaltenen Saldenbestätigungen der Lieferanten mit den Verbindlichkeiten überein; erklärbare Abweichungen (z. B. zeitversetzte Ausbuchungen) sind zu dokumentieren? |
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Liegen Eingangsrechnungen im Folgejahr vor, die wirtschaftlich dem Vorjahr zuzuordnen sind? Falls ja, wurden diese ordnungsgemäß abgegrenzt? |
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Liegen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht vor? Diese sind in der Bilanz besonders auszuweisen. |
Tab. 7: Arbeitsschritte bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
Doppelbuchung Verbindlichkeiten
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 50.000 EUR sind in der laufenden Buchhaltung unbeachtet geblieben. Die aus dem Vorjahr stammenden Wareneinkäufe von brutto 20.000 EUR zu 7 % Umsatzsteuer und brutto 30.000 EUR zu 19 % Umsatzsteuer sind im laufenden Jahr versehentlich nochmals als Aufwand mit Vorsteuerabzug erfasst worden. Die Verbindlichkeiten sind aufzulösen und die Wareneinkäufe mit Vorsteuerabzug zu stornieren.
Umbuchung bei Doppelbuchung von Verbindlichkeiten
Buchungsvorschlag SKR 03/04:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1610/3310 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
50.000 |
3300/5300 |
Wareneinkauf 7 % Vorsteuer |
18.691,59 |
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3400/5400 |
Wareneinkauf 19 % Vorsteuer |
25.210,08 |
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1570/1400 |
Vorsteuer |
6.098,33 |
erledigt |
Arbeitsschritte |
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Sind alle unbezahlten Eingangsrechnungen vollständig und korrekt als Verbindlichkeit ausgewiesen? |
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Sind Gutschriften von Lieferanten für das Abschlussjahr vorhanden, müssen diese ebenfalls vollständig und korrekt verbucht sein? |
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Wurden Gutschriften auf der richtigen Buchungsseite verbucht (Gefahr der Bezahlung statt des Abzugs)? |
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Gibt es nennenswerte Veränderungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr, wenn ja, wie können diese begründet werden? |
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Liegen Eingangsrechnungen im Folgejahr vor, die wirtschaftlich dem Vorjahr zuzuordnen sind? Falls ja, wurden diese ordnungsgemäß abgegrenzt? |
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Liegen debitorische Kreditoren vor und wurden die Ursachen hierfür ausreichend dokumentiert? |
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Gibt es (offene) Verbindlichkeiten, bei denen die Einrede der Verjährung (Standard-Verjährungsfrist nach § 195 BGB: 3 Jahre) möglich ist? Diese sind ergebniswirksam auszubuchen. |
Tab. 8: Arbeitsschritte für die Abschlussvorbereitung bei Verbindlichkeiten