Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Tätigt ein Unternehmer Privatentnahmen, sind grundsätzlich Einzelaufzeichnungen vorzunehmen, um den Anteil der unentgeltlichen Wertabgaben (umsatz-) steuerlich korrekt ermitteln zu können. Alternativ können i. d. R. Pauschbeträge aus der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums verwendet werden; dadurch wird der Unternehmer grundsätzlich von der aufwendigen Einzelerfassung der Vorgänge entbunden.
Arbeitsschritte |
erledigt |
Die laufenden Warenentnahmen können als monatlicher Pauschbetrag nach den amtlichen Richtsätzen erfasst werden. Stimmen Sie die Höhe der pauschal ermittelten Entnahmen nach der Größe des Haushalts ab und verwenden Sie die dafür vorgesehenen, speziellen Erlöskonten. |
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Der private Kostenanteil für Pkw-Nutzung wird ebenfalls wie ein Umsatzerlös auf speziellen Konten erfasst. |
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Berücksichtigen Sie, sofern erforderlich, private Telefonanteile und Anteile für Strom, Gas, Wasser und Heizöl auf den speziellen Erlöskonten. |
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Tab. 4: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Eigenverbrauchskonten
Die Pauschbeträge aus der amtlichen Richtsatzsammlung (Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben) stellen jeweils einen Jahreswert für eine Person dar. Nachfolgend sind die Beträge für das Kalenderjahr 2023 aufgeführt.
Gewerbezweig |
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer |
ermäßigter |
voller |
insgesamt |
Steuersatz |
Steuersatz |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Bäckerei |
1.537 |
197 |
1.734 |
Fleischerei/Metzgerei |
1.368 |
522 |
1.890 |
Gaststätten aller Art |
a) mit Abgabe von kalten Speisen |
1.678 |
579 |
2.257 |
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen |
2.919 |
762 |
3.681 |
Getränkeeinzelhandel |
113 |
254 |
367 |
Café und Konditorei |
1.481 |
550 |
2.031 |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel) |
663 |
0 |
663 |
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) |
1.284 |
339 |
1.623 |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel) |
353 |
156 |
509 |
(Angaben ohne Gewähr) |
Tab. 5: Beträge für das Kalenderjahr 2023
Für Kinder von 2 bis 12 Jahren ist die Hälfte des jeweiligen Wertes zu verwenden. Bei gemischten Betrieben, wie z. B. Bäckerei mit Lebensmittelangebot, ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen.
Individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Abschläge. Die monatliche Erfassung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Eigenverbrauchs hilft Ihnen, eine unrealistische, höher ausfallende Pauschalierung zum Jahresabschluss zu vermeiden. Hierfür sollten die Aufzeichnungen lückenlos und sauber dokumentiert erfasst werden.
Privaten Verbrauch erfassen
Im Haushalt eines Lebensmittelhändlers lebt ein Ehepaar mit 2 Kindern im Alter von 1 ½ und 12 Jahren. Der Unternehmer pauschaliert den jährlichen Eigenverbrauch unter Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung (Nahrungs- und Genussmittel) wie folgt.
Gewerbeklasse |
Waren zum ermäßigten Steuersatz |
Waren zum vollen Steuersatz |
Eltern (doppelter Richtsatz) |
2.568,00 EUR |
678,00 EUR |
1 ½ -jähriges Kind |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
12-jähriges Kind (halber Richtsatz) |
642,00 EUR |
169,50 EUR |
Gesamt |
3.210,00 EUR |
847,50 EUR |
Buchung der pauschal ermittelten Warenentnahmen "Eigenverbrauch"
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1880/2130 |
Unentgeltliche Wertabgabe |
4.443,23 |
8915/4610 |
Warenentnahme 7 % |
3.210,00 |
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1771/3801 |
Umsatzsteuer 7 % |
224,70 |
|
|
|
8910/4620 |
Warenentnahme 19 % |
847,50 |
|
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
161,03 |
Dienstleistungen können teils dem nichtunternehmerischen, teils dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden. Private Telefongespräche sind daher nicht dem Unternehmen zuzuordnen. Insoweit erfolgt keine Wertabgabe aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich als Voraussetzung für eine Besteuerung.
Die private Kfz-Nutzung ist beim Jahresabschluss ebenfalls zu berücksichtigen, ist aber nicht Gegenstand der Abstimmarbeiten.
Als unentgeltliche Wertabgabe gilt auch die Erbringung einer sonstigen Leistung.
Privater Einsatz von Arbeitnehmern
- Ein Bauunternehmer setzt einen Bauhilfsarbeiter zur Gartenpflege seines selbst bewohnten Einfamilienhauses ein.
- Ein Unternehmer setzt die im Unternehmen angestellte Reinigungskraft auch zum Reinigen seines Privathaushalts ein.
- Der Zahnarzt repariert in seinem Labor eine Zahnbrücke für seine Frau.
- Ein Architekt beauftragt einen angestellten Bauzeichner, den Entwurf eines Bauplans für einen Freund des Architekten unentgeltlich zu fertigen.
Buchung bei "Entnahme" unentgeltlicher Leistungen aus dem Unternehmen
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1880/2130 |
Unentgeltliche Wertabgaben |
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8925/4660 |
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 19 % |
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Diese Leistungsentnahmen sind dann nicht zu erfassen und zu besteuern, wenn im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung keine Aufwendungen entstehen. In diesem Fall liegt begrifflich keine Wertabgabe aus dem Unternehmen vor.