Sonderabschreibung in einem späteren Jahr/Restwertabschreibung
Der Unternehmer hat im Jahr 01 eine Maschine angeschafft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat. Die Anschaffungskosten haben 50.000 EUR betragen. Im Jahr 03 entstehen nachträgliche Herstellungskosten von 8.000 EUR. Eine Sonderabschreibung wurde in den Jahren 01 bis 03 nicht in Anspruch genommen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen. Der Unternehmer möchte bei Jahresabschluss für das Jahr 04 die Sonderabschreibung i. H. v. 20 % (bei Anschaffungen nach dem 31.12.2023; 40 %) beanspruchen und rechnet wie folgt:
Zeitliche Entwicklung |
Abschreibung in EUR |
Anschaffungskosten 01 |
50.000 |
Abschreibung 01 |
5.000 |
Buchwert am 31.12.01 |
45.000 |
Abschreibung 02 |
5.000 |
Buchwert am 31.12.02 |
40.000 |
nachträgliche Herstellungskosten 03 |
8.000 |
neue Bemessungsgrundlage 03 |
48.000 |
lineare Abschreibung 03: |
|
48.000 EUR : 8 Jahre = |
6.000 |
Buchwert am 31.12.03 |
42.000 |
lineare Abschreibung 04 |
6.000 |
Sonderabschreibung 04 (50.000 + 8.000 =) 58.000 × 20 % = |
11.600 |
Buchwert am 31.12.04 |
24.400 |
lineare Abschreibung 05 |
6.000 |
Buchwert am 31.12.05 |
|
= Buchwert nach 5 Jahren |
18.400 |
Beim Jahresabschluss 04 bucht der Unternehmer die Abschreibung wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
6.000 |
|
|
|
4851/6241 |
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) |
11.600 |
0210/0440 |
Maschinen |
17.600 |
Nach Ablauf von 5 Jahren ist der Begünstigungszeitraum für die Sonderabschreibung beendet, sodass der verbleibende Buchwert im Rahmen der linearen Abschreibung gleichmäßig auf die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen ist (in diesem Beispiel über 5 Jahre).
Tabelle (Fortsetzung):
Zeitliche Entwicklung (Fortsetzung berechnet vom Restwert nach 5 Jahren) |
Abschreibung in EUR |
Buchwert am 31.12.05 = Der Restbuchwert von 18.400 EUR ist auf die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren zu verteilen |
18.400 |
Abschreibung 06: 18.400 EUR : 5 Jahre = |
3.680 |
Buchwert am 31.12.06 |
14.720 |
Abschreibung 07 |
3.680 |
Buchwert am 31.12.07 |
11.040 |
Abschreibung 08 |
3.680 |
Buchwert am 31.12.08 |
7.360 |
Abschreibung 09 |
3.680 |
Buchwert am 31.12.09 |
3.680 |
Abschreibung 10 |
3.679 |
Buchwert am 31.12.10 |
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Muss der Unternehmer eine Handelsbilanz erstellen, darf er die Sonderabschreibung von 11.600 EUR nicht in der Handelsbilanz ausweisen. Somit ist die Maschine ab dem Jahr 04 in der Handelsbilanz mit einem Betrag ausgewiesen, der 11.600 EUR über dem steuerlichen Wert liegt. Der Unternehmer muss deshalb in seiner Handelsbilanz passive latente Steuern ausweisen (bei einer GmbH 11.600 EUR × 30 % = 3.480 EUR). Die ausgewiesenen latenten Steuern werden dann über die Restnutzungsdauer sukzessiv wieder abgebaut.