Wie auch bei Einzelunternehmen werden bei der Kapitalgesellschaft Aufwendungen und Erträge auf Erfolgskonten gebucht. Diese werden entsprechend über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und im Kapitalkonto unter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Erst wenn die Gesellschafterversammlung über die Verwendung entschieden hat, erfolgt eine Umbuchung auf Gewinnrücklagen bzw. Gewinn/Verlustvortrag. Gewinnrücklagen können freiwillig oder müssen gesetzlich gebildet werden.[1] Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschüttete Gewinnanteile.
Umbuchung auf Gewinnrücklagen für den gesamten Jahresüberschuss
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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9000 | Saldenvortrag | 0869 | Vortrag auf neue Rechnung |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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9000 | Saldenvortrag | 2979 | Vortrag auf neue Rechnung |
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