Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1]
Verdeckte Gewinnausschüttung
Dem Einkommen hinzuzurechnen ist nach dem Gesetzeswortlaut[2] auch die Umsatzsteuer auf eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Da aber eine vGA i. d. R. mit dem gemeinen Wert[3] – und damit einschließlich der Umsatzsteuer – dem Einkommen hinzugerechnet wird, scheidet eine nochmalige Hinzurechnung der Umsatzsteuer aus.[4]
R 8.6 KStR 2022.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen