Die Ertragsbesteuerung einer Körperschaft basiert auf dem zu versteuernden Einkommen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Schritte zu dessen Ermittlung. Ausgangsgrundlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft. Der sich daraus ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die steuerlichen Hinzurechnungen, Kürzungen bzw. sonstigen Korrekturen zu bereinigen. Die nicht abziehbaren Aufwendungen werden erläutert, ebenso die steuerfreien Erträge und die möglichen Abzugsbeträge.
Durch den Verweis in § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG auf das EStG gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Regeln zur Gewinnermittlung auch für Körperschaften. Dies sind vor allem die §§ 4–7 EStG und damit insbesondere auch § 4 Abs. 5 EStG. Daneben sind die speziellen Regelungen für Körperschaften in den §§ 8–10 KStG zu beachten.
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