Doch wo besteht nun der Zusammenhang mit einem ganzheitlich integrierten Konzernberichtswesen, das über die Konzernabschlüsse hinausgeht? Bei näherer Betrachtung der Ausgestaltung der Reporting-Anforderungen wird deutlich, dass die Konsolidierung bereits zahlreiche Datenpunkte nutzt, die auch für ESG- sowie BEPS Pillar 2 benötigt werden. Beispielsweise bilden für BEPS Pillar 2 die lokalen Meldedaten der Konzerngesellschaften eines grenzüberschreitend aktiven Konzerns grundsätzlich die Basis zur Kalkulation der Steuerquote. Die Einzelabschlüsse sind für BEPS Pillar 2 und für die Konsolidierung auf Basis der Konzernrechnungslegungsstandards (Handelsbilanz II, HBII) zu berichten, sodass es sinnvoll ist, diese gemeinsame Anforderung als Integrationspunkt im Konzerndatenmodell zu nutzen.

Diese Integrationsmöglichkeit begründet sich inhaltlich

  1. durch die Notwendigkeit der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung und
  2. in der Konsolidierung zur Vereinheitlichung der in den Konzerngesellschaften verwendeten Rechnungslegungssysteme.

Somit werden die für BEPS erforderlichen KPIs zur Konzernsteuerlast und die Konsolidierung auf derselben Datengrundlage zentral gerechnet und aufgesetzt.

Auf dem Weg zu einer integrierten Berichterstattung bietet dies zahlreiche Potenziale in Bezug auf die Effizienz des Konsolidierungsprozesses, vorausgesetzt die Daten der Einzelgesellschaften werden auf Basis des Konzerndatenmodells angeliefert.[1] Herausforderungen entstehen u. a., wenn vorkonsolidierte Teilkonzern-Daten angeliefert werden, für BEPS-Zwecke jedoch Daten auf Einzelgesellschaftsebene erforderlich sind. Hier ist eine Datenanreicherung erforderlich, die jedoch die grundsätzliche Integration der Sichten nicht in Abrede stellt.

[1] Zur Umsetzung des Konzerndatenmodells auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften sind ebenso umfangreiche Transformationen notwendig, die auch Bestandteil der Integration des Berichtsprozesses sind.

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