Sollen die Auswirkungen von Krisen transparent dargestellt werden, sind zuerst folgende Fragestellungen zu klären:
Was wird in dem Unternehmen unter einer Krise verstanden?
Krisen in einem Unternehmen können nur separat dargestellt werden, wenn sie klar abgrenzbar sind. Sie können folgende Bereiche betreffen:
- Komplette Landesorganisationen oder Beteiligungsgesellschaften
- Klar abgrenzbare Unternehmensbereiche
- Produktgruppen / Produktlinien
Wichtig ist hierbei, dass eine isolierte Ermittlung der durch Krisen hervorgerufenen Effekte möglich ist.
Gibt es eine Entscheidung, ob es sich um eine Krise handelt oder nicht?
Durch den Bereich Controlling sollte eine Entscheidungsvorlage erstellt werden mit dem Ziel, vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung die Entscheidung herbeizuführen, ob es sich um eine Krise handelt, für die ein separates Reporting und damit ein spezielles Risikocontrolling notwendig sind.
"Ist eine isolierte Analyse der Krise möglich?"
Eine isolierte Ermittlung einer Krise sollte nur dann erfolgen, wenn ganzheitliche Auswirkungen ermittelbar sind und eine separate Darstellung der durch die Krise verursachten Faktoren möglich ist.
Gibt es Tools bzw. Methoden, um die Auswirkungen der Krise transparent darzustellen?
Die technischen Voraussetzungen zur separaten Darstellung der Effekte, die durch eine Krise ausgelöst werden, müssen gegeben sein. Auf dieses Detail wird im Kapitel 2.1 näher eingegangen.
Was wird aus der Transparenz über die durch die Krise hervorgerufenen Effekte abgeleitet?
Ein Unternehmen sollte klären, welche Ziele mit dieser Transparenz verfolgt werden sollen. Diese können bspw. sein:
- Ableitung von notwendigen Maßnahmen, um die Krisenfolgen zu minimieren.
- Sicherstellung der notwendigen Liquidität auch in der Krisensituation, dadurch Vermeidung einer Insolvenz.
- Möglichkeit auf die Krise, durch Verkauf bzw. Schließung von Beteiligungsgesellschaften, Unternehmensbereichen und Produktlinien zu reagieren.
2.1 Wesentliche Methoden zur Separierung der Krisenauswirkung
Die folgenden Methoden sind für differenzierte Darstellung geeignet.
2.1.1 Profit-Center-Rechnung
Die Profit-Center-Rechnung bietet die Möglichkeit, für einen organisatorischen Teil eines Unternehmens ein separates Ergebnis zu ermitteln, das zur Beurteilung des Centers herangezogen werden kann. Während auf Kostenstellen nur Kosten gebucht werden, werden in einem Profit-Center Kosten und Erträge des jeweiligen Bereiches gegenübergestellt. Die Profit-Center-Kalkulation kann dazu genutzt werden, gewinnbringende Unternehmensbereiche von verlustbringenden Unternehmensbereichen zu unterscheiden. Die Abbildung des Profit-Centers erfolgt über Erträge sowie über Kostenstellen, die dem Profit-Center zugeordnet werden. Wichtig ist, dass das Profit-Center eine erbrachte Leistung auch verrechnet, um Transparenz in Bezug auf die Leistungen herzustellen. Insgesamt ist die Profit-Center-Rechnung eine gute Möglichkeit, die Kosten und Leistungen von Produktgruppen und Unternehmensbereichen, für die es keine separate GuV gibt, zu erfassen.
2.1.2 Kostensammler bei zeitlich begrenzten Vorhaben
Bei vorübergehenden Themen, z. B. für die Entwicklung eines speziellen Produkts bzw. eines Vorhabens, können Kostensammler eingesetzt werden, um die individuellen Kosten zu erfassen. Als Kostensammler können in einer ERP-Software entweder Innenaufträge oder PSP-Elemente eingesetzt werden.
- Ein Innenauftrag ist ein Modul in SAP und dient dazu, die Kosten sowie ggf. auch Erträge eines temporären Projekts oder Vorhaben abzubilden.
- PSP-Elemente sind ebenfalls SAP-unterstützt und basieren auf der Idee des Projektstrukturplans. Auf dieser Basis bilden sie die hierarchische Aufbauorganisation eines Projektes bzw. temporären Vorhabens ab. PSP-Elemente können entweder eine konkrete Aufgabe oder eine Teilaufgabe beschreiben Die Kosten werden dann entsprechend der Struktur der PSP-Elemente, unter Angabe der Nummer des PSP-Elements, gebucht.
2.1.3 Voraussetzungen
Beide Methoden eignen sich zur Kostenerfassung von temporären Vorhaben. Für den Einsatz in einer Krise gelten folgende Voraussetzungen:
- Bereits zu Beginn der Krise wird definiert, dass die Kosten und evtl. auch die Erträge eines betroffenen Projekts bzw. Vorhabens separat auf einen Kostensammler gebucht werden.
- Oder es werden nach der Festlegung, dass ein bereits laufendes Projekt bzw. Vorhaben als Krise deklariert wird, dessen Kosten nachträglich auf einen Kostensammler gebucht. Damit ist sichergestellt, dass auch während der Laufzeit eines Projekts oder Vorhabens, die bereits aufgelaufenen und weiter anfallenden Kosten in der Krisen-GuV gezeigt werden können.
2.2 Notwendige Prozessanpassungen
Nur wenn Transparenz über die zugrunde gelegten Annahmen und Rahmenbedingungen besteht, ist ein Plan/Ist-Vergleich möglich.
2.2.1 Berücksichtigung bekannter Krisenauswirkungen im Planungsprozess
Die Teilperspektive Krise sollte in der Planung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie zu dem Planungszeitpunkt schon bekannt ist. Zu Beginn der Planung sollte deshalb auf Basis des aktuellen Reportings und der aktuellen Erkennt...