Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht:

  • Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente),
  • Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme handelt,
  • Personen, die Krankengeld beziehen.
 
Praxis-Tipp

Krankheit während des Kurzarbeitergeldbezugs

Arbeitnehmer/-innen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge