In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtschaftsjahren zuzuordnen ist (Zeilen 64, 72, 80). Damit wird sichergestellt, dass die Verwendungsreihenfolge bei der Nutzung des EBITDA-Vortrags eingehalten wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 85) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 86 und 87) nicht übersteigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?