In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Zeile 64). Damit wird sichergestellt, dass zunächst der EBITDA-Vortrag des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs genutzt wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 69) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 70 und 71) nicht übersteigen.

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