Zeilen 33-39
Diese Zeilen bleiben frei.
Vor Zeilen 40-152
Die Zeilen 40–152 dienen der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals. Sie sind in eine Vorspalte (Spalte 2), Spalte 3 zur Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und Spalte 4 zur Ermittlung des Sonderausweises aufgeteilt.
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