Unternehmen unterliegen laut LkSG klaren Dokumentations- und Berichtspflichten, die in § 10 Abs. 1-4 LkSG definiert sind. Unternehmen müssen kontinuierlich dokumentieren, wie sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies umfasst die Struktur ihrer Lieferanten, Risikoanalysen, Präventions- und Minderungsmaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren. Die Dokumentation erfordert eine gründliche Datenerfassung und -verwaltung, möglicherweise durch die Implementierung neuer IT-Systeme, Schulungen und die Zusammenarbeit mit Experten. Diese Pflicht dient nicht nur der Gesetzeskonformität, sondern auch der internen Risikosteuerung. Ein um-fassendes Dokumentationssystem ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen und transparent über Lieferketten zu berichten. Zusätzlich müssen Unternehmen jährlich einen Bericht über ihre Sorgfaltspflichten erstellen. Dieser enthält Details zu den getroffenen Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit, einschließlich Risikoanalysen und Maßnahmen zur Risikominderung. Auch Beschwerdemechanismen müssen offengelegt werden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Zur Sicherstellung einer dem LkSG entsprechenden Vorgehensweise sind bei der Dokumentations- und Berichtspflicht folgen-de Punkte zu beachten:

  1. Dokumentationspflicht laut § 10 Abs. 1 LkSG
  2. Grundlegende Anforderungen an die Berichtspflicht laut § 10 Abs. 2-4 LkSG
  3. Grundlegende Anforderungen im Rahmen des elektronischen Berichtsfragebogens des BAFA
  4. Anforderungen an die verkürzte Berichtspflicht im Rahmen des elektronischen Berichtsfragebogens des BAFA
  5. Anforderungen an die vollständige Berichtspflicht im Rahmen des elektronischen Berichtsfragebogens des BAFA
  6. Behördliche Berichtsprüfung und Bußgeldvorschriften

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