Die Grundsatzerklärung muss alle gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument enthalten. Eine Bezugnahme auf weitere Dokumente ist aber zulässig, soweit hierdurch einzelne Elemente der Grundsatzerklärung konkretisiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge