1.1.1 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten
Die Umsetzung der "Sozialen Standards" erfordert in erster Linie eine Entwicklung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens sowie in jedem seiner Kernbereiche. Ein ganzheitliches Denken und Handeln in lokalen und globalen Kontexten sowie in ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen ist unerlässlich. Um die "Sozialen Standards" effektiv in der Lieferkette umzusetzen, sind sowohl neue Managementprinzipien als auch deren Integration in der Unternehmenskultur erforderlich. Insbesondere sollte die Managementkultur im Unternehmen dem Prinzip der "Wertschöpfung durch Wertschätzung" folgen.
So war es auch für die Adolf Würth GmbH & Co. KG wichtig, auf der einen Seite ein gemeinsames und einheitliches Verständnis für dieses Thema innerhalb der Belegschaft zu schaffen und auf der anderen Seite ein übergeordnetes Nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu etablieren. Auf diese Weise kann das Unternehmen die nachhaltige Transformation im gesamten Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Produktmanagement, Qualitätssicherung und Auditmanagement, qualitativ entwickeln, zielgerichtet steuern und fundiert vorantreiben. Darüber hinaus fördert es Synergien und den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Abteilungen. Es schafft ein gemeinsames Verständnis der Anforderungen und Ziele und motiviert dazu, Nachhaltigkeit interdisziplinär anzugehen sowie das Unternehmen gemeinsam zu transformieren.
Zusätzlich zur Einführung eines zentralen Nachhaltigkeitsmanagements für die Lieferkette wurde eine offiziell ernannte Menschenrechtsbeauftragte als Kontroll- und Lenkungsinstanz etabliert, um die Einhaltung der Anforderungen des LkSG zu überwachen und zu steuern. Gemäß § 4 Abs. 3 LkSG wurde die Menschenrechtsbeauftragte damit betraut, am Unternehmensstandort in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen die Risikovermeidung und -minimierung zu beeinflussen, Zuständigkeiten zu verankern und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu überwachen. Die Menschenrechtsbeauftragte ist disziplinarisch der Geschäftsführung der Adolf Würth GmbH & Co. KG unterstellt. Die Informationsübermittlung an die Geschäftsführung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Treffen.
Neben der Bestellung der Menschenrechtsbeauftragten besteht ein weiteres Gremium in Form eines projektbasierten Teams. Durch eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur wird sichergestellt, dass in relevanten Unternehmensbereichen Maßnahmen unternommen werden, um in erster Linie die Anforderungen des LkSG umzusetzen. Deswegen kann das Projektteam bspw. spezifische Initiativen entwickeln, Implementierungsstrategien ausarbeiten oder auch operative Maßnahmen koordinieren, die teilweise über die Anforderungen des LkSG hinaus gehen. Die Zusammenarbeit innerhalb dieses Teams ermöglicht eine effektive und umfassende Herangehensweise an unterschiedliche Nachhaltigkeitsthemen entlang der Lieferkette und trägt dazu bei, die Unternehmenspraxis im Bereich der Menschen- und Umweltrechte zu stärken und kontinuierlich zu verbessern.
Innerhalb der Projektstruktur erfolgt die fachliche Führung durch das Team Nachhaltiges Lieferkettenmanagement. An der Projektumsetzung wirken des Weiteren folgende Fachbereiche mit:
- Einkauf
- Produktmanagement
- Human Resources
- Compliance
- Arbeitssicherheit
- Risikomanagement
- Qualitätssicherung
- Auditmanagement sowie der
- Betriebsrat.
Diese Projektgruppe bespricht und erarbeitet im Rahmen eines 2-wöchigen Jour Fixe Strategien und Maßnahmen, die in Form von Arbeitspaketen an die entsprechenden Vertreter projektrelevanter Abteilungen zur Umsetzung weitergeleitet werden. Darüber hinaus wurde ein Eskalationsgremium mit Vertretern aus dem Management gegründet, um auf bestimmte Sachverhalte schnell und abgestimmt reagieren zu können.
1.1.2 Herausforderungen hinsichtlich der Organisation
Eine der zentralen Herausforderungen beim LkSG-Projekt-Rollout lag im Bereich der Organisation, insbesondere hinsichtlich der Koordination und des Managements verschiedener Abteilungen sowie der Harmonisierung der jeweiligen Erwartungshaltungen und unterschiedlicher Key Performance Indikatoren (KPIs). Ein Beispiel hierfür ist die Berücksichtigung der Kosten für die Entwicklung von Lieferanten im Vergleich zum Anteil der als "nachhaltig" eingestufter Lieferanten. Die Herausforderung besteht somit darin, diese Vielfalt an Erwartungen und KPIs zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen, um eine reibungslose Zusammenarbeit und einen effektiven Projektfortschritt sicherzustellen. Dies erfordert nicht nur eine transparente Kommunikation und klare Zielsetzungen, sondern auch eine strategisch gut durchdachte Herangehensweise an die Harmonisierung der verschiedenen Interessen.
1.1.3 Lösung: Einrichtung einer Projektgovernance als Basis
Für die Sicherstellung einer effizienten Integration der Nachhaltigen Lieferkettenmanagement-Strategie sowie der Erfüllung der Anforderungen des LkSG wurde zunächst eine umfassende Projektgovernance eingerichtet. Insbesondere bei größeren unternehmensübergreifenden Projekten, wie der Umsetzung des LkSG, die aufgrund ihrer G...