Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner
Zusammenfassung
Die Lkw-Maut gilt bundesweit. Zunächst nur für die Benutzung von Autobahnen fällig, wird die Maut seit Juli 2018 auch für die Nutzung aller Bundesstraßen erhoben. Dieser Beitrag informiert darüber, wie die unterschiedlichen damit zusammenhängenden Kosten beurteilt, gebucht und steuerlich verwertet werden.
1 Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und damit als Betriebsausgabe abziehbar
Die Lkw-Maut wurde bis Ende 2023 nach zulässigem Gesamtgewicht, Achszahl und Schadstoffklasse berechnet und betrug zwischen 9,8 ct/km und 35,4 ct/km.
Ab Ende des Jahres 2023 traten und treten mehrere Änderungen im Bereich der Lkw-Maut in Kraft. Hintergrund der Änderungen ist die Umsetzung der geänderten Eurovignetten-Richtlinie.
Die beiden gravierendsten Änderungen sind
- das neue Tarifmerkmal "CO2-Emissionsklasse" (seit 1.12.2023) und
- die grundsätzliche Mautpflicht bereits für Fahrzeuge ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (ab 1.7.2024).
Die Mautkomponente "CO2-Emissionsklasse" wurde für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen eingeführt und beträgt 200 EUR pro Tonne CO2. Mit dem Einbezug des CO2-Ausstoßes in die Mautberechnung soll die Erreichung der Klimaschutzziele gefördert werden.
Nach den Änderungen setzen sich die Mautsätze aus 4 Komponenten zusammen:
- Kosten der Infrastruktur (abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse)
- Kosten der Luftverschmutzung (abhängig von der Schadstoffklasse, der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl)
- Kosten der Lärmbelästigung (abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl)
- Kosten des CO2-Ausstoßes (abhängig von der CO2-Emissionsklasse, der Schadstoffklasse, der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl).
Die Lkw-Maut beträgt nach den Änderungen nun zwischen 17,8 ct/km und 51,6 ct/km. Es kam durch die Änderungen also zu einer signifikanten Erhöhung der Maut.
Weiterhin wurde nun eine Zweckbindung der Mauteinnahmen geregelt. Die Mauteinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur sowie Maßnahmen im Mobilitätsbereich (Schwerpunkt Bundesschienenwege) zu verwenden.
Von der Mautpflicht für Fahrzeuge ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ausgenommen.
Die Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und als Betriebsausgabe abzugsfähig.
1.1 Laufende Buchung der Maut
Zweckmäßigerweise sollte die Maut auf einem separaten Kfz-Kosten-Konto "Lkw-Maut" oder "Mautgebühren" gebucht werden. Beim Abschluss in die Gewinn- und Verlustrechnung kann der Saldo entweder unter der Position "Kfz-Kosten" oder unter "Beiträge und Gebühren" ausgewiesen werden.
1.2 Zahlungsweisen
1.2.1 LogPay-Verfahren / Tankkartenverfahren / Kreditkarte
Hier wird die Maut entweder am Monatsende oder sofort vom Konto abgebucht. Die Habenbuchung erfolgt auf dem Konto "Bank".
Buchung von 100 EUR Lkw-Maut
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4560 |
Mautgebühren |
100 |
1200 |
Bank |
100 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
6580 |
Mautgebühren |
100 |
1800 |
Bank |
100 |
1.2.2 Barzahlungen am Terminal
Buchung wie oben; die Habenbuchung erfolgt jedoch auf dem Konto "Kasse".
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4560 |
Mautgebühren |
100 |
1000 |
Kasse |
100 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
6580 |
Mautgebühren |
100 |
1600 |
Kasse |
100 |
1.2.3 Guthabenabrechnung bei Toll Collect
Hier führt der Mautpflichtige ein Guthabenkonto bei "Toll Collect", von welchem die Mautbeträge abgebucht werden.
Vorauszahlungen an "Toll Collect"
Der Unternehmer zahlt 500 EUR auf das Guthabenkonto bei "Toll Collect" voraus:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1500 |
Sonstige Forderungen |
500 |
1200 |
Bank |
500 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1301 |
Sonstige Forderungen |
500 |
1800 |
Bank |
500 |
Die tatsächlich angefallenen Mautgebühren i. H. v. z. B. 300 EUR werden dann bei Anfall im Haben beim Forderungskonto abgebucht:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4560 |
Mautgebühren |
300 |
1500 |
Sonstige Forderungen |
300 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
6580 |
Mautgebühren |
300 |
1301 |
Sonstige Forderungen |
300 |
2 Umsatzsteuer: Maut muss mit Umsatzsteuer weiterberechnet werden
Die Maut selbst unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Damit kann der "mautpflichtige" Unternehmer keine Vorsteuer aus der Maut abziehen. Gleichwohl wird die Maut (ebenso wie die K...