Lohn- und Gehaltskonten werden sowohl in der Lohnbuchhaltung als auch in der Finanzbuchhaltung geführt. Die Lohnbuchhaltung besteht aus Konten für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die auf diesen gesonderten Konten erfassten Eintragungen sind in die Finanzbuchhaltung zusammengefasst zu übernehmen.
§ 41 EStG, § 4 LStDV, 41.1, 41.2, 41.3 LStR, § 28fSGB IV
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