Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer
- bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen >H 40b.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer)
bei Fahrtkosten (>BMF vom 10.1.2000 – BStBl I S. 138)
Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinen Pkw-Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale, so dass sich für den Lohnabrechnungszeitraum ein Fahrtkostenzuschuss von insgesamt 210 € ergibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass diese Arbeitgeberleistung pauschal besteuert werden und der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer tragen soll.
Bemessungsgrundlage für die Anwendung des gesetzlichen Pauschsteuersatzes von 15 % ist der Bruttobetrag von 210 €.
Als pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung ist der Betrag von 210 € zu bescheinigen. Dieser Betrag mindert den nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abziehbaren Betrag von 210 € auf 0 €.
- bei Teilzeitbeschäftigten >H 40a.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer)
Bescheinigungspflicht für Fahrgeldzuschüsse
>§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EStG
Betriebsveranstaltung
Zum Begriff >BMF vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832).
Zur Pauschalversteuerung >BMF vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832), Tz. 5
- Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH vom 15.1.2009 – BStBl II S. 476).
- Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (>BFH vom 7.11.2006 – BStBl 2007 II S. 128).
- Während einer Betriebsveranstaltung überreichte Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, können nicht nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal besteuert werden (>BFH vom 7.2.1997 – BStBl II S. 365).
Erholungsbeihilfen
>H 3.11 (Erholungsbeihilfen und andere Beihilfen)
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
>BMF vom 1.4.2011 BStBl I S. 301
Fahrtkostenzuschüsse
als zusätzlich erbrachte Leistung >R 3.33 Abs. 5, BMF vom 22.5.2013 (BStBl I S. 728);
- können auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen pauschal versteuert werden (>BFH vom 1.10.2009 – BStBl 2010 II S. 487);
- sind auch bei Teilzeitbeschäftigten i. S. d. § 40a EStG unter Beachtung der Abzugsbeschränkung bei der Entfernungspauschale nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschalierbar. Die pauschal besteuerten Beförderungsleistungen und Fahrtkostenzuschüsse sind in die Prüfung der Arbeitslohngrenzen des § 40a EStG nicht einzubeziehen (>§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG);
Zur Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen >BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376).
Fehlerhafte Pauschalversteuerung
>H 40a.1 (Fehlerhafte Pauschalversteuerung)
Gestellung von Kraftfahrzeugen
Die Vereinfachungsregelung von 15 Arbeitstagen monatlich gilt nicht bei der Einzelbewertung einer Kraftfahrzeuggestellung nach der sog. 0,002 %-Methode >BMF vom 1.4.2011 (BStBl I S. 301), Rdnr. 13.
Zur Pauschalbesteuerung bei der Gestellung von Kraftfahrzeugen >BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376).
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
>Gleich lautende Ländererlasse vom 23.10.2012 (BStBl I S. 1083)
Pauschalversteuerung von Reisekosten
>BMF vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 58 ff.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält wegen einer Auswärtstätigkeit von Montag 11 Uhr bis Mittwoch 20 Uhr mit kostenloser Übernachtung mit Frühstück lediglich pauschalen Fahrtkostenersatz von 250 €, dem eine Fahrstrecke mit eigenem Pkw von 500 km zugrunde liegt.
Steuerfrei sind
– eine Fahrtkostenvergütung von (500 x 0,30 € =) 150,00 € – Verpflegungspauschalen von (12 € + 19,20 € [24 € ./. 4,80 €] + 7,20 € [12 € ./. 4,80 €] =) 38,40 € insgesamt 188,40 €. Der Mehrbetrag von (250 € ./. 188,40 € =) 61,60 € kann mit einem Teilbetrag von 48 € pauschal mit 25 % versteuert werden. Bei einer Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung sind 38,40 € einzutragen (>§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EStG).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen