Simon Hauck, Prof. Dr. René Schäfer
Rz. 54
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, betreffen Angleichungsbuchungen immer nur Bilanzposten, d. h. es werden nur Bestandskonten angesprochen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Angleichungsbuchungen keine Gewinnauswirkungen nach sich ziehen. Bei genauer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass sich durchaus in vielen Fällen eine Gewinnauswirkung ergeben kann, obwohl die Angleichungsbuchung selbst erfolgsneutral ist.
Dies soll an den folgenden Beispielen verdeutlicht werden. Diese Beispiele gehen davon aus, dass für die Jahre 2019 bis 2021 eine Außenprüfung durchgeführt worden ist und der Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2022 noch die Schlussbilanz der Firma lt. 31.12.2021 zugrunde gelegt worden ist.
Rz. 55
Debitoren/USt-Schuld
Der Prüfer musste zum 31.12.2021 bei den Debitoren eine Erhöhung von 23.800 EUR (einschl. 3.800 EUR USt) vornehmen, weil ein Warenverkauf auf Ziel aus Dezember 2021 versehentlich erst im Januar 2022 für 2022 gebucht worden ist. Folgerichtig ist der Bilanzansatz "USt-Schuld" zum 31.12.2021 durch den Prüfer um 3.800 EUR erhöht worden. Der Zahlungseingang im Februar 2022 ist richtig gebucht worden.
Unter Verwendung des Kapitalkontos werden folgende Angleichungsbuchungen erforderlich:
– Debitoren |
23.800 EUR |
|
an Kapital |
23.800 EUR |
– Kapital |
3.800 EUR |
|
an USt-Schuld |
3.800 EUR |
Da in Wirklichkeit Warenerlöse in Höhe von 20.000 EUR aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2021 verlagert werden, ergibt sich für das Jahr 2022 eine Gewinnminderung von 20.000 EUR. Die Warenerlöse für 2022 mindern sich um 20.000 EUR. Die entsprechenden Erhöhungen der Warenerlöse und die folgerichtige Gewinnerhöhung um diesen Betrag hat der Prüfer für 2021 bereits berücksichtigt.
Hofplatzbefestigung
Rz. 56
Aktivierung in 2021 angefallener Aufwendungen in 2021 im Betrag von 40.000 EUR durch den Prüfer; betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre. Für 2021 ist eine AfA von 2.000 EUR (für 6 Monate) gewährt worden. Der Prüfer weist diese Hofplatzbefestigung in der Prüferbilanz zum 31.12.2021 somit mit 38.000 EUR aus. Der bisherige Bilanzansatz betrug 0 EUR.
Für 2016 wird folgende Angleichungsbuchung erforderlich:
– Hofplatzbefestigung |
38.000 EUR |
|
an Kapitalkonto |
38.000 EUR |
Die für 2022 zu gewährende AfA in Höhe von 4.000 EUR mindert den Gewinn in 2022.
Warenbestand
Rz. 57
Der Prüfer erhöhte den Warenbestand zum 31.12.2021 um 18.000 EUR, weil einige Warenposten bestandsmäßig nicht erfasst worden sind.
Die entsprechende Angleichungsbuchung lautet:
– Warenbestandskonto |
18.000 EUR |
|
an Kapital |
18.000 EUR |
Als Folgewirkung tritt in 2022 eine Gewinnminderung in Höhe von 18.000 EUR ein, und zwar bedingt durch die zum 31.12.2022 eintretende Minderung der auf der Habenseite des GuV-Kontos zu buchenden Warenbestandserhöhung gegenüber der Schlussbilanz zum 31.12.2021.
Wird kein Warenbestandskonto geführt, lautet die Angleichungsbuchung:
– Wareneinkaufskonto |
18.000 EUR |
|
an Kapital |
18.000 EUR |
Die für 2022 eintretende Gewinnminderung von 18.000 EUR zeigt sich direkt durch den um 18.000 EUR höher ausfallenden Wareneinsatz für 2022.
Kreditoren/USt-Schuld
Rz. 58
Der Prüfer erhöhte die Kreditoren zum 31.12.2021 um 11.900 EUR (einschließlich 1.900 EUR USt), weil ein Wareneinkauf auf Ziel des Jahres 2021 mit einem Rechnungsbetrag von 10.000 EUR + 1.900 EUR USt = 11.900 EUR erst im Januar 2022 für 2022 gebucht worden ist. Die Bezahlung der Ware im Februar 2022 ist richtig gebucht worden.
In 2022 sind folgende Angleichungsbuchungen vorzunehmen:
– Kapital |
11.900 EUR |
|
an Kreditoren |
11.900 EUR |
– USt-Schuld |
1.900 EUR |
|
an Kapital |
1.900 EUR |
Durch die oben durchgeführte Berichtigung und Angleichung sind Wareneinkäufe zum Nettobetrag von 10.000 EUR aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2021 verlagert worden. Das bedeutet gleichzeitig eine Erhöhung des Wareneinsatzes in 2021 und Minderung des Wareneinsatzes in 2022 um jeweils 10.000 EUR. Dies führt zu einer Gewinnminderung von 10.000 EUR in 2021 und einer Gewinnerhöhung von 10.000 EUR in 2022.
Rz. 59
Rückstellung für Garantiearbeiten
Der Prüfer musste zum 31.12.2021 eine Kürzung dieser Rückstellung von 80.000 EUR auf 50.000 EUR vornehmen, da der Nachweis über tatsächlich entstandene Garantieaufwendungen für die Vorjahre nur für wenige unbedeutende Fälle erbracht werden konnte.
Angleichungsbuchung 2022:
– Rückstellung für Garantiearbeiten |
30.000 EUR |
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an Kapital |
30.000 EUR |
Der Außenprüfer erhöhte durch obige Berichtigung den Gewinn für 2021 um 30.000 EUR. Da nach erfolgter Angleichung der 2022 gewinnerhöhend aufzulösende Rückstellungsbetrag aus dem Vorjahr um 30.000 EUR verringert ist bzw. der zum 31.12.2022 vorzunehmende gewinnmindernde Aufstockungsbetrag (Betrag der Zuführung) um 30.000 EUR höher ausfallen wird, wird der Gewinn 2022 letztlich um 30.000 EUR gemindert.