BMF, Schreiben v. 2.12.1998, IV B 6 - S 2342 - 29/98 II

NachAbschnitt 21 a LStR beschränkt sich die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 33 EStG auf Arbeitgeberleistungen, die zur Unterbringung einschließlich Unterkunft und Verpflegung sowie der Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen bestimmt sind. Die Leistungen des Arbeitgebers sind hingegen nicht steuerfrei, soweit sie auch den Unterricht eines Kindes ermöglichen Abschn. 21 a Abs. 2 Satz 5 LStR). Deshalb wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung vertreten, daß der Arbeitgeber die nach § 4 der Verordnung über den Besuch von Vorklassen vom 1.8.1997 (Nds. GVBl 1997 S. 397) erhobene Gebühr nicht nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei erstatten kann.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 33

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge