Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz-/GuV-Position |
Erlöse Leergut | 8540 | 4520 | Umsatzerlöse | |
Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer | 1518 | 1186 | geleistete Anzahlungen |
So kontieren Sie richtig!
Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Pfandgelder für Warenumschließungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der gelieferten Ware. Die Überlassung von Transporthilfsmitteln ist im Gegensatz dazu i. d. R. als eigenständige Leistung anzusehen, die der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz zu unterwerfen ist. Wegen der Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sind Besonderheiten zu beachten. Unabhängig davon, wie die umsatzsteuerliche Zuordnung zu erfolgen hat, bucht der Unternehmer die Pfandzahlungen auf das Konto "Erlöse Leergut" 8540 (SKR 03) bzw. 4520 (SKR 04).
Buchungssatz:
Kasse |
an Erlöse Leergut |
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