Wer die Investitionen für eine PV-Anlage scheut oder nicht genügend Eigenkapital hat, aber auf die Eigenstromnutzung nicht verzichten möchte, hat durchaus Alternativen. Dies gilt sowohl für die Anlage auf dem Eigenheim als auch für Gewerbe- oder landwirtschaftliche Betriebe. Als Investoren stehen Stadtwerke, Energieunternehmen und Anlagenhersteller zur Verfügung. Sie vertreiben Anlagen jeder Größenordnung. Als Überlassungsform sind Leasing-, Miet- und Pachtverträge denkbar.
8.1 Vorüberlegungen
Bei der Abwägung zwischen dem Kauf einer PV-Anlage und den unterschiedlichen Überlassungsformen sollte die Finanzierung das ausschlaggebende Argument sein. Wenn die Anlage aus Eigenkapital finanziert werden kann, lohnt sich in jedem Fall der Kauf. Allerdings vergehen bis zur Amortisation der Anlage einige Jahre. Das Leasen oder die Miete einer PV-Anlage lohnt sich für Hausbesitzer, wenn die Fremdfinanzierungskosten des Kaufs höher sind als die Leasingkosten oder wenn eine große Investition vermieden werden soll.
Anlagenbetreiber
Unabhängig von der Überlassungsform ist wichtig, dass der Mieter/Pächter/Leasingnehmer keinerlei Eigentumsrechte an der Anlage hat. Diese liegen komplett beim Leasinggeber/Verpächter/Vermieter. Der Mieter/Pächter/Leasingnehmer ist der Anlagenbetreiber und bezieht den Strom aus der Anlage, nicht vom Leasinggeber/Vermieter/Verpächter. Ansonsten würde es sich (mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen) um eine Direktlieferung an Dritte handeln.
8.2 Leasing
Leasing ist vor allem aus der Automobilbranche bekannt. Hier wird ein Auto meist für 2 bis 4 Jahre von einem Leasinggeber (Autohaus) zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer in der Regel eine monatliche Rate sowie manchmal eine Anfangs- oder Endsumme (Restwert bei Rückgabe) zahlen. Genauso funktioniert es auch, Photovoltaik zu leasen. Bei einem Einfamilienhaus liegt diese Rate zwischen 150 und 250 EUR. Hinzu kommen Wartung und Versicherung. Die Rate sollte so kalkuliert werden, dass die gesparten Stromkosten die Leasingrate ausgleichen. Eine PV-Anlage wird in der Regel für 20 Jahre oder mehr geleast. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann der Leasingnehmer sie für den Restwert übernehmen, den Vertrag verlängern oder die Anlage demontieren lassen.
8.3 Miete
Die Miete einer Photovoltaikanlage funktioniert ähnlich. Der Vermieter kauft die PV-Anlage. Er ist auch für die Planung, Montage, Wartung, Reparaturen und Versicherung zuständig. Der Mieter kann die Anlage und auch den produzierten Solarstrom nutzen und zahlt dafür eine monatliche Miete. Auch hier wird ein Vertrag mit einer langen Laufzeit geschlossen und zusätzlich ein Betriebsführungs- und Servicevertrag, in dem Rechte und Pflichten beider Seiten sowie die Abrechnung mit dem Energieversorger geregelt werden. Die Mietsumme entspricht in der Regel der prognostizierten Einspeisungsvergütung.
Steuerliche Auswirkungen
Der seit dem 1.1.2023 durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführte Nullsteuersatz für PV-Anlagen (Wegfall der Umsatzsteuer) bleibt auch 2024 gültig. Er gilt nicht für die Anmietung von Anlagen und nur begrenzt bei Leasing- und Mietkaufverträgen. Die Anmietung von PV-Anlagen stellt keine Lieferung von PV-Anlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Dagegen können Leasing- oder Mietkaufverträge je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein. Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewandt werden. In allen anderen Fällen kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung.
8.4 Pacht
Ein gänzlich anderes Konzept ist die Pacht. Hier überlässt der Hauseigentümer sein Dach einem Investor, der dort eine PV-Anlage errichtet und dem Hauseigentümer für die Nutzung der Dachfläche eine monatliche Pacht zahlt. Alle Einnahmen aus der Einspeisung gehen an den Pächter, der Hauseigentümer hat keinerlei Vorteile durch die Nutzung von eigenem Solarstrom.
Für Einfamilienhausbesitzer ist die Verpachtung der eigenen Dachfläche daher wenig erstrebenswert. Ganz anders stellt sich dieses Finanzierungsmodell bei landwirtschaftlichen oder Gewerbebetrieben dar, die über sehr viel mehr Dachfläche verfügen, als sie zum Eigenverbrauch nutzen können. Hier ist auch eine Kombination der Modelle – Kauf einer PV-Anlage für das Wohngebäude und Verpachtung der Dachflächen auf Ställen und Scheunen – denkbar.