Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die Finanzverwaltung zu melden. Das Stichwort gibt einen Überblick über die von dem Gesetz betroffenen Akteure und Sachverhalte und erläutert die gemäß dem Gesetz zu erfüllenden Pflichten.
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG v. 20.12.2022, BGBl 2022 I S. 2730; Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz enthält das BMF-Schreiben v. 2.2.2023, V B 6 – S 1316/21/10019 :025, BStBl 2023 I S. 241.
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