1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2024 erstmals eine Beschäftigung auf.
Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ergebnis
Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.
2 Erstmalige Arbeitsaufnahme und Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer nimmt zum 1.6.2024 eine neue Beschäftigung auf. Zuvor war er vom 1.12.2002 bis 31.5.2024 abhängig beschäftigt. Am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 hatte sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 i. H. v. 40.500 EUR überschritten. Er ist bereits seit 2000 privat krankenversichert.
Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ergebnis
Für den Arbeitnehmer gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, da er
- am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (40.500 EUR) versicherungsfrei war und
- bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven (der gesetzlichen Krankenversicherung im Umfang entsprechenden, nicht in einer Zusatzversicherung) versichert war.
3 Erstmalige Arbeitsaufnahme aber kein Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer ist seit dem 1.1.2002 abhängig beschäftigt. Er war am 31.12.2002 krankenversicherungspflichtig.
Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ergebnis
Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, da er am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze (private Krankenversicherung, Entgelt oberhalb der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze) erfüllt hat.
4 Feste Bezüge und laufende und einmalige Einnahmen
Sachverhalt
Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.
Er hat folgende Einnahmen:
- Monatslohn 5.050 EUR
- Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich
- Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich
- Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR jeweils im November
- Vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld 1.000 EUR jeweils im Juni
Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?
Ergebnis
Berechnungsstufen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
Jahreseinnahmen (aller Einnahmen aus der Beschäftigung für ein fiktives Jahr) |
- Bezüge, die kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind |
- Unregelmäßige Bezüge |
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden |
= Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | |
Arbeitsentgelt (5.050 EUR × 12 Monate) | 60.600 EUR |
Pauschale Überstundenvergütung (200 EUR × 12 Monate) | + 2.400 EUR |
Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | + 600 EUR |
Weihnachtsgeld | + 3.000 EUR |
Urlaubsgeld | + 1.000 EUR |
Jahresarbeitsentgelt gesamt | 67.600 EUR |
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | - 600 EUR |
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | 67.000 EUR |
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers (67.000 EUR) überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.
5 Feste Bezüge und variable Entgelte
Sachverhalt
Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.
Er hat folgende Einnahmen:
- Monatslohn 5.300 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei)
- Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR
- Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR (jeweils im November)
- Vertraglich zugesicherte Gewinnbeteiligung, mindestens 1.000 EUR, sie steigert sich als nicht garantierte Gewinnbeteiligung auf bis zu 3.000 EUR (jeweils im Juni)
Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | |
Arbeitsentgelt (5.300 EUR × 12 Monate) | 63.600 EUR |
Geldwerter Vorteil Firmenwagen (250 EUR × 12 Monate) | + 3.000 EUR |
Weihnachtsgeld | + 3.000 EUR |
Gewinnbeteiligung | + 3.000 EUR |
Jahresarbeitsentgelt gesamt | 72.600 EUR |
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | - 600 EUR |
Abzgl. unregelmäßige Gewinnbeteiligung | - 2.000 EUR |
Abzgl. Kinderzuschlag (150 EUR x 12 Monate) | - 1.800 EUR |
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | 68.200 EUR |
Ergebnis
Die Gewinnbeteiligung als variabler Entgeltbestandteil zählt grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Lediglich der Anspruch auf den Mindestbetrag (hier: 1.000 EUR) ist beim regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zu berücksichtigen.
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (68.200 EUR) des Arbeitnehmers überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.
6 Schwankende Bezüge, Stundenlohn
Sachverhalt
Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche.
Er hat folgende Einnahmen:
- Stundenlohn: 33,27 EUR
- Überstunden: 41,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 St...
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