Sachverhalt
Ein seit 3 Monaten beschäftigter Arbeitnehmer beantragt Urlaub noch in diesem Kalendermonat. Muss der Urlaub gewährt werden?
Ergebnis
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit).[1] Solange diese Wartezeit nicht abgelaufen ist, ist der Urlaubsanspruch noch nicht fällig. Damit muss der Arbeitgeber den beantragten Urlaub nicht gewähren.
Wenn der Arbeitgeber dennoch Urlaub gewähren will, sollte er darauf achten, lediglich den bereits erwachsenen Teil Urlaub für die 3 Monate des Arbeitsverhältnisses zu gewähren (3/12 des Jahresurlaubs).
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