Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1]
Rücktritt vom Umsatzgeschäft
Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte.
Bei Lieferung buchte L:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 7.140 | 8000 | Umsatzerlöse | 6.000 |
1776 | 19 % Umsatzsteuer | 1.140 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 7.140 | 4000 | Umsatzerlöse | 6.000 |
3806 | 19 % Umsatzsteuer | 1.140 |
Nachdem er die Beanstandung des K anerkannt und dieser die Ware daraufhin zurückgeschickt hatte, buchte L:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8000 | Umsatzerlöse | 6.000 | 1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 7.140 |
1776 | 19 % Umsatzsteuer | 1.140 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4000 | Umsatzerlöse | 6.000 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 7.140 |
3806 | 19 % Umsatzsteuer | 1.140 |
Buchung bei einer Rückabwicklung
Bei einer Rückabwicklung (= Wandlung, alter Begriff) wird also das ursprüngliche Umsatzgeschäft zurückgebucht. Es wird spiegelbildlich zum ursprünglichen Umsatzgeschäft gebucht.
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