Rz. 86

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz

Offene Absetzung nicht eingeforderter ausste­hender Einlagen auf das gezeichnete Kapital vom gezeichneten Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB, § 301 Abs. 4 HGB).

Verbindliche Gliederungsstruktur gem. § 266 Abs. 3 A. HGB:

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn-/Verlustvortrag und
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Bei KleinstKapG i. S. d. § 267a HGB Ausweis vereinfacht unter A. Eigenkapital (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Absetzung eigener Anteile (IAS 32.33).
  • Keine verbindliche Gliederungsstruktur.
  • Positionen können sein:

    • Gezeichnetes ­Kapital.
    • Rücklagen, unterteilt in
    • Gewinnrücklage,
    • Neubewertungsrücklage und
    • angesammelte Ergebnisse.

Aktivierungspflicht eigener Anteile, wenn nicht zum Einzug bestimmt oder unveräußerlich (BFH, Urteil v. 23.2.2005, BStBl 2005 II S. 522).

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG "Betriebsvermögen".
Ansatz (Forts.) Keine gesonderte Darstellung der EK-Veränderungen verpflichtend. EK-Veränderungen werden gesondert dargestellt. Keine gesonderte Darstellung der EK-Veränderungen verpflichtend.
Voraussetzungen
  • Nachrangigkeit
  • Verlustübernahme
  • Dauerhaftigkeit.
  • Nachrangigkeit (letzte Stufe)
  • Verlustübernahme
  • Dauerhaftigkeit
  • grundsätzlich keine Kündbarkeit
(IAS 32.15ff.).
Maßgeblichkeit der HB.

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