Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GUV-Position
Steuerfreie Rücklagen nach § 6 b EStG 0931 2981   Sonderposten mit Rücklagenanteil
Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2342 6922   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2727 4927   Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 10 EStG 2728 4928   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Der Betrag der Rücklage wird unmittelbar auf das Konto "Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EStG" 0931 (SKR 03) bzw. 2981 (SKR 04) gebucht.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG" 2342 (SKR 03) bzw. 6922 (SKR 04).

Buchungssatz:

 
So buchen Sie richtig

Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG

an Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EstG

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