Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GUV-Position |
Steuerfreie Rücklagen nach § 6 b EStG | 0931 | 2981 | Sonderposten mit Rücklagenanteil | |
Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG | 2342 | 6922 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG | 2727 | 4927 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 10 EStG | 2728 | 4928 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Der Betrag der Rücklage wird unmittelbar auf das Konto "Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EStG" 0931 (SKR 03) bzw. 2981 (SKR 04) gebucht.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG" 2342 (SKR 03) bzw. 6922 (SKR 04).
Buchungssatz:
Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG |
an Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EstG |
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