Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
---|---|---|---|---|
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 4673 | 6673 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand | 4676 | 6680 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Ist eine Reise sowohl betrieblich als auch privat veranlasst, können die Aufwendungen, wie z. B. die Fahrtkosten, in einen betrieblichen und privaten Anteil aufgeteilt werden, wenn der betriebliche Anteil mindestens 10 % beträgt. Bei Zahlungen vom Geschäftskonto ist der private Anteil als Privatentnahme zu buchen. Den betrieblichen Anteil der Fahrtkosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04).
Buchungssatz:
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten |
an Bank |
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