Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto

Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten 4673 6673   sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 4676 6680   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Ist eine Reise sowohl betrieblich als auch privat veranlasst, können die Aufwendungen, wie z. B. die Fahrtkosten, in einen betrieblichen und privaten Anteil aufgeteilt werden, wenn der betriebliche Anteil mindestens 10 % beträgt. Bei Zahlungen vom Geschäftskonto ist der private Anteil als Privatentnahme zu buchen. Den betrieblichen Anteil der Fahrtkosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten

an Bank

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