Fährt der Unternehmer mit einem Privatfahrzeug, kann er die Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ansetzen. Es ist der Betrag anzusetzen, der als höchste Wegstreckenentschädigung für das jeweilige Beförderungsmittel nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt ist (zurzeit sind dies 0,30 EUR). Der Unternehmer kann statt der Pauschale auch die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen, die auf seine auswärtige Tätigkeit entfallen.

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