Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Rücklage für Zuschüsse | 0946 | 2988 | Rücklage für Zuschüsse | |
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | 2743 | 4975 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
So kontieren Sie richtig!
Investitionszuschüsse erhöhen den steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich und auch handelsrechtlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf die Gewinnerhöhung zu verzichten, wenn die Anschaffungskosten entsprechend gemindert werden. Erfolgt die Investition nicht im Zuschussjahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden, die er auf das Konto "Rücklage für Zuschüsse" 0946/2988 (SKR 03/04) bucht. Ohne Bildung einer steuerfreien Rücklage wird der Zuschuss auf das Konto "Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)" 2743/4975 (SKR 03/04) bzw. gebucht.
Buchungssatz:
Bank |
an Rücklage für Zuschüsse |
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