Hat der Arbeitgeber eine Verpflichtung gegenüber seinen Pensionären und aktiven Mitarbeitern, ihnen während der Zeit ihres Ruhestandes, in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.

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