In der Steuerbilanz darf eine Rückstellung für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums nur gebildet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1]

  1. Das Dienstverhältnis muss mindestens 10 Jahre bestanden haben.
  2. Das Dienstjubiläum muss das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzen.
  3. Die Zusage für die Dienstjubiläumszuwendung muss schriftlich erteilt sein.
  4. Die Anwartschaft auf die Dienstjubiläumszuwendung muss nach dem 31.12.1992 erworben worden sein.

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