Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Leergut 3830 5820   Leergut
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 3300   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Rückstellungen 0970 3070   Sonstige Rückstellungen

So kontieren Sie richtig!

Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Erhaltene Pfandgelder für Warenumschließungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Für die Verpflichtung, Pfandgelder zurückzuzahlen, hat der Unternehmer eine Pfandverbindlichkeit bzw. Pfandrückstellung zu bilden, die er auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" 1600/3300 (SKR 03/04) bzw. 0970/3070 (SKR 03/04) bucht.

 

Buchungssatz:

Leergut

an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Rückstellungen

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