Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Leergut | 3830 | 5820 | Leergut | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1600 | 3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen |
So kontieren Sie richtig!
Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Erhaltene Pfandgelder für Warenumschließungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Für die Verpflichtung, Pfandgelder zurückzuzahlen, hat der Unternehmer eine Pfandverbindlichkeit bzw. Pfandrückstellung zu bilden, die er auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" 1600/3300 (SKR 03/04) bzw. 0970/3070 (SKR 03/04) bucht.
Buchungssatz:
Leergut |
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Rückstellungen |
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