Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Ermittlung der Durchschnittsverzinsung
- Ermittlung des Erfüllungsrückstands
- Bestimmung der Verpflichtungshöhe jeweils für Handels- und Steuerbilanz
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Rückstellungen |
0970 |
3070 |
|
Sonstige Rückstellungen |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
0700 |
3400 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
Zinsen an verbundene Unternehmen |
2109 |
7309 |
|
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Besteht am Bilanzstichtag eine Darlehensverbindlichkeit mit steigenden Zinssätzen, ist – neben der Darlehensverbindlichkeit – eine Rückstellung oder Verbindlichkeit wegen eines Erfüllungsrückstands zu bilden. Bei der Ermittlung der Verpflichtungshöhe ist von der durchschnittlichen Verzinsung auszugehen.
Buchungssatz:
Zinsen an verbundene Unternehmen |
|
an Sonstige Rückstellungen (oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen innerhalb eines Konzerns – Verbindlichkeit für steigende Zinsen
Die X-GmbH gehört dem A-Konzern an. Sie erhielt am 1.1.01 von einer anderen Gesellschaft des Konzerns (verbundenes Unternehmen) ein Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen sind am 31.12. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Jahr beträgt der Jahreszinssatz 1 %, im zweiten Jahr 1,5 %, im dritten Jahr 2 %, im vierten Jahr 2,5 % und schließlich im fünften Jahr 3 %. Der Durchschnittszinssatz über die gesamte Laufzeit beträgt 2 % p. a. Die Tilgung erfolgt in einem Betrag zum 31.12.05. Insgesamt ergeben sich aus Sicht der X-GmbH folgende Ein- und Auszahlungen:
Jahr |
Jahreszins |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
Einzahlungsüberschuss |
Tilgung |
Zinsen |
Summe |
|
|
1.000.000 |
0 |
0 |
0 |
1.000.000 |
1 |
1 % |
0 |
0 |
10.000 |
10.000 |
-10.000 |
2 |
1,5 % |
0 |
0 |
15.000 |
15.000 |
-15.000 |
3 |
2 % |
0 |
0 |
20.000 |
20.000 |
-20.000 |
4 |
2,5 % |
0 |
0 |
25.000 |
25.000 |
-25.000 |
5 |
3 % |
0 |
1.000.000 |
30.000 |
1.030.000 |
-1.030.000 |
Eine ordentliche Kündigung des Darlehens ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass es für den Darlehensgeber rechtswidrig ist, das Darlehensverhältnis fortzuführen, kann der Vertrag durch schriftliche Kündigung seitens des Darlehensgebers beendet werden. In diesem Fall sind die ausstehenden Restschulden und die aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
2.1 Handelsrechtliche Abbildung
Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren.
Buchungsvorschlag 1.1.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
1.000.000 |
0705/3405 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
1.000.000 |
Zum Ende des Jahres 01 zahlt die X-GmbH die zum 31.12.01 vertraglich fälligen Darlehenszinsen i. H. v. 10.000 EUR, die als "Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen" zu erfassen sind.
Buchungsvorschlag 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2109/7309 |
Zinsaufwendungen an verbunden Unternehmen |
10.000 |
1200/1800 |
Bank |
10.000 |
Darüber hinaus muss die X-GmbH berücksichtigen, dass Sie in den ersten beiden Jahren in einen Erfüllungsrückstand gerät. Denn sie leistet in den beiden ersten Jahren geringere Zinszahlungen als dies bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise angemessen erscheint. Die niedrigen Zinsen der ersten Jahre der Darlehenslaufzeit gehen einher mit höheren Zinsen in der zweiten Hälfte der Darlehenslaufzeit. Wirtschaftlich betrachtet gehört beides zusammen. Ein Darlehensgeber würde die anfangs niedrigen Zinsen nicht gewähren, wenn er dafür in späteren Perioden nicht durch entsprechend höhere Zinsen kompensiert würde. Ausgehend vom Durchschnittszinssatz von 2 % p. a. (als wirtschaftlich angemessenem Verzinsungsbetrag je Periode) berechnet sich der Erfüllungsrückstand aus der Differenz zwischen dem in einem Jahr vertraglich zu zahlenden Zins und dem Durchschnittszins (jeweils angewendet auf die Restschuld).
Der Erfüllungsrückstand baut sich in den beiden ersten Jahren der Vertragslaufzeit auf, da in diesen Jahren der nach dem Darlehensvertrag zu zahlende Zinsbetrag unter dem wirtschaftlich angemessenen Zinsbetrag auf Basis des Durchschnittszinssatzes von 2 % p. a. liegt. Im dritten Jahr entspricht der vertraglich zu zahlende Jahreszins dem Durchschnittszins. In der zweiten Hälfte der Darlehenslaufzeit wird der Erfüllungsrückstand wieder abgebaut, da dann die vertraglich zu leistenden Zinszahlungen die Zinszahlungen auf Basis des Durchschnittszinssatzes übersteigen. Insgesamt ergibt sich folgender Verlauf des Erfüllungsrückstands:
Datum |
Vertraglich zu zahlender Jahreszins |
Jahreszinsen basierend auf dem Durchschnittszins |
Veränderung Erfüllungsrückstand (bzw. Erfüllungsbetrag) |
Erfüllungsrückstand = Bilanzwert der Verbindlichkeit zum 31.12. |
|
a |
b |
c = b -a |
d = dt-1 +c |
31.12.01 |
10.000 |
20.000 |
10.000 |
10.000 |
31.12.02 |
15.000 |
20.000 |
5.000 |
15.000 |
31.12.03 |
20.000 |
20.000 |
0 |
15.000 |
31.12.04 |
25.000 |
20.000 |
-5.000 |
10.000 |
31.12.05 |
30.000 |
20.... |