Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sachbezüge 19 % USt (Waren) 8595 4945   Sonstige betriebliche Erträge
Löhne 4110 6010   Löhne und Gehälter

So kontieren Sie richtig!

Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie oder verbilligte Verpflegung, muss er hierfür die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung ansetzen.

Die Buchung des betreffenden Sachbezugswerts erfolgt auf das Konto "Sachbezüge 19 % USt (Waren)" 8595 (SKR 03) bzw. 4945 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) oder bei Angestellten auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne/Gehälter

an Sachbezüge 19 % USt (Waren)

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