Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV:
Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden,
- können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen,
- Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder
- auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6060) wählen.
- Das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" (Konto SKR 03: 4140/SKR 04: 6130) ist dagegen für "soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung" vorgesehen.
- "Freiwillige Sozialleistungen" (SKR 03: 4946/SKR 04: 6822) sind sonstige betriebliche Aufwendungen, z. B. Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung oder für Restaurantschecks.
Bei der Auswahl der Ertragskonten achten Sie bitte unbedingt auf die Konten mit Umsatzsteuerautomatik. Der DATEV-Kontenrahmen hat dazu bereits diverse Konten eingerichtet, die Sie auch wie vorgesehen nutzen sollten, z. B.:
SKR03 | SKR04 | |
---|---|---|
Verrechnete sonstige Sachbezüge, 19 % USt (Kfz-Gestellung) | 8611 | 4947 |
Verrechnete Sachbezüge, 7 % USt (Waren) | 8591 | 4941 |
Sachbezüge, 0 % USt (keine Waren) | 8590 | 4940 |
Sachbezüge, 19 % USt (Waren) | 8595 | 4945 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne USt | 8614 | 4949 |
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