Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als überwiegend im Außendienst eingesetzte Observationskraft beim Landesamt für Verfassungsschutz verwendet wird.

[1] § 15c eingefügt durch Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2022.

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